JOHANN WOLFGANG VON GOETHE (1749–1832)
Brief von Schreiberhand mit eigenhändiger Unterschrift
an das Fürstlich-Sächsische Justizamt zu Jena
Weimar, 12. März 1782
Ungedruckt.
Zu Goethes amtlichen Tätigkeiten gehörte von 1781 bis 1786 auch die Leitung der Sächsisch-Weimarischen Kriegskommission. Darin war er zuständig auch für die Rekrutenaushebung.
Zu den vielen Einzelfällen, mit denen Goethe zu tun hatte, gehörte auch der des Johann Hilarius Riemann aus Golmsdorf (bei Jena). Im März 1781 ersuchte Riemann um Einstellung als Unteroffizier ohne Gage. Der Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach befasste sich selbst mit seinen Akten. Riemann betrieb unerlaubte Werbungen von Soldaten und wurde in Jena festgesetzt. Die Kriegskommission erhielt im November 1781 die Anweisung, den Delinquenten „fortzuschaffen“. Ein Gnadengesuch seiner Mutter und seiner Töchter blieb erfolglos. Goethe unterzeichnete am 12. März 1782 den Beschluss, Riemann an die preußischen Truppen auszuliefern.
Riemann war kein unbeschriebenes Blatt. Schon 1774 war ihm auf ein Gnadengesuch hin von dem Weimarer Regierungspräsidenten Johann Friedrich von Hendrich eine Zuchthausstrafe „wegen verfertigter falscher Amts-Consense“ in eine Geldstrafe umgewandelt worden.
„Demnach die Entschließung genommen worden, den seit einiger Zeit zu Jena inhaftirten Hilarius Riemann, aus Golmsdorf, an die Königl. Preuss. Truppen zu überlassen: Alß wird solches dem Fürstl. Justiz-Amte zu Jena andurch nachrichtlich vermeldet, mit der Anweisung, genannten Riemann an den Ueberbringer dieses, den Königl. Preuss. Unter-Officier, Johann Martin Kunze, gegen Bezahlung der aufgelaufenen Kosten, abgeben zu laßen.
Sig: Weimar den 12.ten Mart. 1782.
Fürstl. Sächs. Kriegs-Commission, das.
Goethe
praes. d. 13. Mart.
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